Die Corona-Pandemie hat viele Familien im vergangenen Jahr stark belastet. Kita-Ausfall, Homeschooling, all das hat oft Spuren hinterlassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb ein neues Förderprogramm für Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung aufgelegt, das für die Familien einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen soll. 

Die AWO Sano, die gemeinnützige GmbH der AWO-Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Thüringen, hat hierzu alle wichtigen Infos zusammengefasst, die wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.

(1) Welche Familien dürfen teilnehmen?

Eltern mit ihren Kindern.

Förderkriterien sind:

– Ein Kind muss minderjährig sein und das Vermögen der Eltern(teile) darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten
– Kinder mit Behinderungen (mind. 50%) im Kindergeldbezug
– Eltern mit Behinderungen (mind. 50%)

(2) Wer gilt als Familie?

Das BMFSFJ sieht Familie als weiten Begriff. Grundsätzlich sollen Auszeiten von Kindern mit ihren Eltern gefördert werden. Reisen können auch Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Pflegefamilien, Stiefeltern/Lebenspartner etc.

(3) Dürfen Großeltern mitreisen?

Förderfähig sind Großeltern nur, wenn sie für Kinder Kindergeld beziehen. Großeltern dürfen grundsätzlich mitreisen, müssen dann aber die Reise selbst zahlen.

(3) Woher wissen Familien, ob ihr Familieneinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt?

Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung steht ein Rechner zur Verfügung: https://www.bag-familienerholung.de/zuschuesse-und-preise/.
Hier können Familien schauen, ob das Einkommen die Grenze überschreitet. Erhält die Familie Sozialleistungen wie Wohngeld, AlG II u.a., ist sie automatisch förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

(4) Was und wieviel wird gefördert?

– 90% des Übernachtungs- und Verpflegungspreises

(5) Was wird nicht gefördert?

– Kurtaxe
– Haustiere
– Zusätzliche Leistungen vor Ort (Massagen, SUP, Fahrradverleih, Versicherungen etc.)

(6) Wie hoch ist der Eigenanteil der Familien?

10 % des Übernachtungs- und Verpflegungspreises beträgt der Eigenanteil der Familien. Hinzu kommen ggf. Kosten für Kurtaxe, Haustiere etc. (siehe oben)
Diese sind bei Buchung zu entrichten.

(7) Wie viele Nächte werden gefördert?

Bis zu 7 zusammenhängende ÜN pro Jahr können pro Familie gefördert werden.

Das bedeutet:

– Pro Familie sind bis zu 7 ÜN in 2021 und bis zu 7 ÜN in 2022 möglich
– Familien können über diese Förderung nicht zwei Mal im Jahr (z.B. 1×3 und 1×4 ÜN kommen) und dürfen auch nur pro Jahr einmal in einer Familienferienstätte o.ä. Urlaub machen.

(8) Kann die Bundesförderung mit anderen Förderprogramm kombiniert werden?

Nein!
Möglich ist, dass Familien, wenn sie länger als 7 Nächte bleiben wollen, die restlichen Tage über eine andere Förderung beantragen.

(9) Wie hoch ist die Stornogebühr?

Die Stornogebühr entspricht der Anzahlung der Familien (10% des Übernachtungs- und Verpflegungspreises)

(10) Was passiert im Falle eines Beherbergungsverbotes oder weiterer Coronamaßnahmen, die eine Anreise der Familien nicht möglich machen?

Gemeinsam mit der Familienferienstätte kann ein alternativer Zeitraum für den Urlaub gefunden werden oder die Familie erhält ihre Anzahlung zurück.

(11) Was passiert, wenn eine Familie nicht anreisen kann, weil sie in Quarantäne ist oder ein Familienmitglied (an Corona) erkrankt ist?

– Es gelten die AGBs und die Familie zahlt 10% Stornokosten.
– Es ist ratsam, im Vorfeld eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(12) Welche Häuser nehmen am Programm teil?

Familienferiendorf Rerik, Ostsee
Landhaus Zarfzow, Mecklenburg Vorpommern
Familienferienpark Dambeck, Müritz Nationalpark
Ferienzentrum Oberhof, Thüringer Wald
Familienferiendorf Schillig, Nordsee
Ferienzentrum am Deich, Burhave, Nordsee

(13) Warum wird der Urlaub nur in Familienferienstätten und ähnlichen Einrichtungen gefördert?

Förderfähig sind Auszeiten mit freizeitpädagogischem Programm zur Entlastung der Familien. Familien nehmen kostenfrei am Freizeitprogramm teil.

(14) Wohin kann eine Familie sich wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder ihren Familienurlaub zu buchen?

– Das BMFSFJ hat eine Beratungshotline für Familien eingerichtet: 0800 / 86 61 159
– Für alle Häuser der AWO SANO kann das AWO SANO Service Center Auskunft geben: 038296 / 72 270 222; info@awosano.de
– Familien können sich direkt an die Häuser wenden, um ihren Urlaub zu buchen (z.B. über www.awosano.de oder an das AWO SANO Service Center)

Quelle: AWO Sano

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