Nachdem das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun die Richtlinien für den Pflege-Bonus veröffentlich hat, wurde bei der AWO Bayreuth-Stadt umgehend damit begonnen, die Arbeitsbestätigungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustellen, die den Bonus von bis zu 500 Euro beantragen können.

Vorständin Marion Tost dazu: „Uns war wichtig, zu wissen, wer antragsberechtig ist – das war bisher etwas schwammig formuliert.“ Unter anderem hatte der AWO Landesverband gefordert, dass neben der Pflegekräfte auch die Hauswirtschaft und die Betreuungskräfte den Bonus erhalten. „Auch sie haben in den vergangenen Wochen viel geleistet und wir sind froh, dass auch die Staatsregierung nun diese Leistung honoriert“, sagt Tost.

Bis Ende Mai haben nun die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zeit, den Pflege-Bonus zu beantragen – ausgezahlt wird er voraussichtlich im Juli. „Wer Hilfe beim Antrag braucht, kann sich an unsere Personalabteilung wenden. Alle, die den Bonus erhalten können, sollen ihn auch bekommen“, sagt Tost.

Info:

In der Richtlinie des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30. April 2020 heißt es:

Begünstigte im Sinne dieser Richtlinie sind Pflegende in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten. Ebenso begünstigt sind tatsächlich in der Pflege Tätige, deren ausgeübte berufliche Tätigkeit der Pflege entspricht und mit dieser vergleichbar ist. Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter und nichtärztliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst sind Begünstigte. (…) Begünstigt sind insbesondere neben den in den Anlagen benannten staatlich anerkannten Berufsgruppen auch Auszubildende, die sich aktuell in einer diesbezüglichen Ausbildung befinden.

Die komplette Richtlinie mit allen begünstigten Berufsgruppen finden Sie hier:

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-238/