Öffnungszeiten und Preise
Öffnungszeiten der Kindertagesstätte
- Montag - Donnerstag: 6.45 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Bringzeiten
- Vormittags: 6.45 Uhr bis 8.30 Uhr
- Nachmittags: ab 13.30 Uhr gleitend
Abholzeiten
- Montag - Donnerstag: 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Ferienzeiten
Die Kindertagesstätte ist vom 24.12. bis 6.1 geschlossen.
Die Beiträge ab 1. September 2009 werden wie folgt einheitlich festgelegt:
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Monatlicher Elternbeitrag bei einer tägl. Betreuungszeit |
Kindergärten und Horte |
Krippen und Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten |
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bis 4 Stunden |
87€ |
118€ |
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über 4 bis 5 Stunden |
94€ |
138€ |
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über 5 bis 6 Stunden |
101€ |
158€ |
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über 6 bis 7 Stunden |
108€ |
178€ |
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über 7 bis 8 Stunden |
115€ |
198€ |
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über 8 bis 9 Stunden |
122€ |
218€ |
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über 9 bis 10 Stunden |
129€ |
238€ |
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über 10 Stunden |
136€ |
258€ |
Zusätzlich gelten für Einrichtungen, die für Kinder unter drei Jahren und für Hortkinder Kurzzeitbuchungen anbieten, die folgenden Elternbeiträge (laut BayKiBiG sind diese Kurzzeitbuchungen für "reguläre" Kindergartenkinder nicht möglich):
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Monatlicher Elternbeitrag bei einer tägl. Betreuungszeit |
Horte |
Krippen und Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten |
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über 1 bis 2 Stunden |
73€ |
78€ |
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über 2 bis 3 Stunden |
80€ |
98€ |
Wenn mehrere Kinder aus einer Familie gleichzeitig die Einrichtung besuchen, gelten folgende Geschwisterermäßigungen:
Ermäßigung für das zweite Kind: 20€
Ermäßigung für das dritte Kind: 50€
Für Schulkinder, die im Kindergarten betreut werden, gelten die Kindergartenbeiträge.
Die Verpflegung der Kinder wird zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Das Stadtjugendamt übernimmt als Förderleistung nach dem SGB VIII die Betreuungsentgelte ganz oder teilweise, wenn das Familieneinkommen die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Auskünfte hierzu erteilt das Stadtjugendamt.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt über einen Zeitraum von 12 Monaten, d. h. auch im Monat August, in dem die Einrichtungen in der Regel für wenige Wochen geschlossen bleiben, ist zur Deckung der Grundkosten ein Elternbeitrag zu entrichten.
Alle Angaben ohne Gewähr!
