Öffnungszeiten und Preise
Öffnungszeiten der Kindertagesstätte
- Montag - Donnerstag: 6.45 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 6.45 Uhr bis 15.00 Uhr
Bringzeiten
- Vormittags: 6.45 Uhr bis 8.30 Uhr
- Nachmittags: ab 13.30 Uhr gleitend
Abholzeiten
- Montag - Donnerstag: 11.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
- Freitag: 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Ferienzeiten
Die Kindertagesstätte ist vom 24.12. bis 6.1 geschlossen.
Die Träger der Kindergärten, Horte, Krippen und Netze für Kinder
in der Stadt Bayreuth / Elternbrief der Stadt Bayreuth vom 26.03.2013
Liebe Eltern,
die Träger der Bayreuther Kindertageseinrichtungen haben in einer Versammlung am 31.01.2013 einheitlich eine maßvolle Anhebung der Elternbeiträge zum 01.09.2013 für das Betreuungsjahr 2013/2014 (01.09.2013 bis 31.08.2014) beschlossen. Der Zu-schuss der Bayerischen Staatsregierung zu den Elternbeiträgen für Vorschulkinder i.H.v. monatlich 100 € ab 01.09.2013 ist in den nachfolgend genannten Beträgen be-reits eingearbeitet. Die Träger teilen mit, dass zum 01.09.2014 mit einer weiteren maß-vollen Erhöhung der Elternbeiträge gerechnet werden muss.
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monatl. Elternbeitrag bei einer tägl. Betreuungszeit |
Vorschulkinder1 (siehe Vermerk) |
Kindergärten und Horte |
Krippen und Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten |
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über 3 bis 4 Stunden |
0 € |
90 € |
121 € |
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über 4 bis 5 Stunden |
0 € |
97 € |
141 € |
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über 5 bis 6 Stunden |
4 € |
104 € |
161 € |
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über 6 bis 7 Stunden |
11 € |
111 € |
181 € |
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über 7 bis 8 Stunden |
18 € |
118 € |
201 € |
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über 8 bis 9 Stunden |
25 € |
125 € |
221 € |
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über 9 bis 10 Stunden |
32 € |
132 € |
241 € |
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über 10 Stunden |
39 € |
139 € |
261 € |
1 Der Zuschuss der Bayerischen Staatsregierung zu den Elternbeiträgen als sog. Einstieg in die Beitragsfreiheit für Vorschulkinder wird zum 01.09.2013 von monatlich 50 € auf 100 € erhöht (vergl. Art. 23 BayKiBiG). Für sog. „Kann-Kinder“ bzw. vorzeitige Einschulungen gemäß Art. 37 BayEUG wird dieser staatliche Beitragszuschuss ab dem Monat gewährt, in dem ein schriftlicher Antrag auf vorzeitige Einschulung an die Schule gestellt wird. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Bei Zurückstellungen vom Schulbesuch ist zu beachten, dass der staatliche Elternbeitragszuschuss maximal und einmalig für 12 Monate gewährt wird. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihre Kindertageseinrichtung, deren Träger oder das Stadtjugendamt Bayreuth. In jedem Fall sind die Eltern verpflichtet, eine Antragstellung auf vorzeitige Einschulung bzw. eine Zurückstellung vom Schulbesuch der Kindertageseinrichtung und - im Falle von Gebührenübernahmen aus Jugendhilfemitteln - dem Stadtjugendamt unverzüglich mittels Kopie der entsprechenden Unterlagen anzuzeigen.
Zusätzlich gelten für Einrichtungen, die für Kinder unter drei Jahren und für Hortkinder Kurzzeitbuchungen anbieten, die folgenden Elternbeiträge (laut BayKiBiG sind diese Kurzzeitbuchungen für „reguläre“ Kindergartenkinder nicht möglich):
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monatlicher Elternbeitrag bei einer tägl. Betreuungszeit |
Horte |
Krippen und Kinder unter 3 Jahren in Kindergärten |
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über 1 bis 2 Stunden |
76 € |
81 € |
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über 2 bis 3 Stunden |
83 € |
101 € |
Generell immer gelten die folgenden Geschwisterermäßigungen2, wenn mehrere Kin-der aus einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung besuchen:
Ermäßigung für das zweite Kind: 20 €
Ermäßigung für das dritte Kind: 50 €
Für Schulkinder, die im Kindergarten betreut werden, gelten die Hortbeiträge (s.o.). Die Verpflegung der Kinder wird zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Das Stadtjugendamt übernimmt als Förderleistung nach dem SGB VIII die Betreuungs-entgelte ganz oder teilweise, wenn das Familieneinkommen die vorgeschriebenen Ein-kommensgrenzen nicht übersteigt. Auskünfte hierzu erteilt das Stadtjugendamt.
Die Erhebung der Gebühren erfolgt über einen Zeitraum von 12 Monaten, d.h. auch im Monat August, in dem die Einrichtungen in der Regel für wenige Wochen geschlossen bleiben, ist zur Deckung der Grundkosten ein Elternbeitrag zu entrichten.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Jugendamt gerne zur Verfügung.
